Seit dem 01.06.25 gilt das neue Mutterschutzgesetz in Deutschland mit folgenden Schutzzeiten:
Bei termingerechten Geburten:
- 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin
- 8 Wochen nach der Geburt
Bei Frühgeburt, Mehrlingen oder Behinderung des Kindes:
- 12 Wochen nach der Geburt
Bei Tod des Kindes:
- Die Beschäftigung ist nach 2 Wochen nach der Geburt möglich, wenn die Mutter* dies ausdrücklich wünscht und aus ärztlicher Sicht nichts dagegen spricht.
Bei Fehlgeburten:
- ab der 13. SSW: 2 Wochen nach Geburt
- ab der 17. SSW: 6 Wochen nach Geburt
- ab der 20. SSW: 8 Wochen nach Geburt
Auf ausdrücklichen Wunsch ist ein Arbeitsbeginn auch ehr möglich!