Für Schwangere und Stillende in angestellter Arbeit, in Ausbildung oder im Studium regelt das Mutterschutzgesetz besondere Schutzmaßnahmen.
Arbeitszeiten:
- keine Arbeit an Sonn- und Feiertagen
- keine Arbeit zwischen 20:00 und 06:00 Uhr
- max. 8 1/2 Stunden Arbeit pro Tag
- min. 11 Stunden Ruhe zwischen 2 Diensten
Sicheres Arbeitsumfeld:
- kurze Sitz- und Liegepausen sind möglich
- keine Arbeit mit Gefahrenstoffen, Strahlung, erhöhtem Verletzungspotential, erhöhtem Infektionsrisiko, bei hoher körperlicher Belastung
- keine Arbeit bei medizinisch begründetem Beschäftigungsverbot
In der Schwangerschaft:
- Kündigungsschutz
- Die Arbeitgeberin muss eine Schwangere für alle medizinisch notwendigen Untersuchungen in der Schwangerschaft, ohne finanzielle Einbußen, freistellen.
In der Stillzeit:
- Die Arbeitgeberin muss 2 Stillpausen (á 30 Minuten bei bis zu 8 1/2 Stunden Arbeit und á 45 Minuten bei mehr als 8 1/2 Stunden Arbeit pro Tag) ermöglichen
- in manchen Berufen ist ein Stillbeschäftigungsverbot bei Vorlage einer Stillbescheinigung möglich