Freiberuflichkeit
Liebe Hebamme!
Sie wollen in die Freiberuflichkeit starten oder Ihr Leistungsspektrum erweitern?
Wir unterstützen Sie gerne bei der Praxisgründung oder dem Einstieg in die Freiberuflichkeit oder auch bei Fragen zum QM.
Auf dieser Seite informieren wir zu den Förderrichtlinien des Freistaates Sachsen, über die Hebammen einen Gründungszuschuss von 5.000€ erhalten.
Formulare zum Download
FAQ
Voraussetzungen für die Förderung
- Erstmalige Aufnahme oder Wiederaufnahme der freiberuflichen Tätigkeit als Hebamme im Freistaat Sachsen oder Erweiterung des spezifischen Leistungsspektrums für kassenfinanzierte Regelleistungen der Hebammenhilfe
- die Verpflichtung zur Ausübung der freiberuflichen Hebammentätigkeit mit kassenfinanzierten Regelleistungen der Hebammenhilfe für mindestens 36 Monate
Benötigte Unterlagen
- Kopie des Personalausweises des Antragstellers
- Kopie der Berufszulassungsurkunde des Antragstellers
- eine Erklärung über die Neu- oder Wiederaufnahme oder die Erweiterung der freiberuflichen Hebammentätigkeit für kassenfinanzierte Regelleistungen der Hebammenhilfe
- ein Geschäfts- und Finanzierungsplan
Antragsformulare
- Die Anträge sollen bis spätestens zwei Monate vor Beginn der Freiberuflichkeit bei der SAB eingereicht werden.