Hebammenleistungen
Hebammen sind Fachleute für die physiologisch verlaufende Schwangerschaft, Geburt, das Wochenbett und bis zum Ende der Stillzeit. Die Leistungen der Hebamme werden von den gesetzlichen Krankenkassen bzw. Sozialämtern nach der aktuellen Hebammengebührenverordnung erstattet. Privat Versicherte entnehmen ihrem Versicherungsvertrag, welche Leistungen in welchem Umfang übernommen werden.
Wir empfehlen bereits in der Frühschwangerschaft eine Hebamme nach Ihren Betreuungsbedürfnissen zu suchen und Kontakt aufzunehmen.
Vor der Geburt
+ Schwangerenvorsorge
- erfolgt nach den Mutterschaftsrichtlinien
- auch möglich im Wechsel mit Gynäkolog*innen
+ Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden
+ Beratungen in der Schwangerschaft
+ Geburtsvorbereitungskurse
Geburt
+ Geburt in einer Klinik
- stationär – mit Klinikaufenthalt in den ersten Tagen nach der Geburt
- ambulant – die Klinik kann wenige Stunden nach der Geburt wieder verlassen werden
- Beleggeburt – eine freiberufliche Hebamme, bei der Sie sich in der Frühschwangerschaft angemeldet haben, begleitet Sie zur Geburt in die Klinik.
+ Außerklinische Geburt
- in einem Geburtshaus
- als Hausgeburt
Wichtig: Beleg- und außerklinische Geburten bedürfen der frühzeitigen Anmeldung bei der Geburtshebamme!
+ Fehlgeburt – unabhängig von der Schwangerschaftswoche
Nach der Geburt
+ Wochenbettbetreuung – in den ersten Wochen nach der Geburt
+ Rückbildungskurse – zur Stärkung des Beckenbodens nach der Geburt
+ Stillberatung – bis das Baby 9 Monate alt ist bzw. bis zum Ende der Stillzeit
Zusätzlich zu den Kassenleistungen bieten Hebammen auch Leistungen für Selbstzahler an. Zusatzangebote können u.a. sein: Babymassage, Homöopathie, Akupunktur, Schwangerengymnastik, Tragetuchberatung, Yoga und vieles mehr. Erfragen Sie diese Angebote bitte bei Ihrer Hebamme.